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Allgemein
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Ruderrevier
Das Ruderrevier auf dem Rhein darf während den normalen Ruderbetriebszeiten nur zwischen den Landmarken 1 bis 7 (ROT) und 1 bis 6 (GRÜN) befahren werden.
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Immer wieder ist auf Untiefen und Sandbänke, sowie Treibgut (Baumstämme und Ähnliches) zu achten.
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Durch die Strömung wandern die Sandbänke und Geröllfelder.
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Die rosa markierten Bereiche dürfen nicht befahren werden.
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Ausnahmebewilligungen erteilen ausschliesslich Vorstandsmitglieder, Wanderruderwarte und Ruderwarte.
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Die Ruder- und Paddelordnung ist zu befolgen
Download als PDF 795 KB; Format A3 = 297 x 420 mm

Bild unten: Die weisse Linie mit den roten Punkten ist die Ruderstrecke und misst 14 km. Wie man unten sieht, haben laut Google die Schweizer Waldshut bereits annektiert, inklusive Bootshaus. Die gelbe Linie markiert die Landesgrenze.

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